§301 Konfiguration in den Mandanten Einstellungen
Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. In PATFAK müssen einige Einstellungen für die Erzeugung von Meldungen und das Einlesen der Meldungen im Rahmen des elektronischen Datenaustausches vorgenommen werden.
Unter 'Administration - Mandanten Einstellungen - Einrichtungsdaten' hinterlegen Sie die Felder 'IK Nummer', 'Ort' und die 'Art der Einrichtung'.
Auf der Lasche 'Entlassbericht' sollten die Felder 'Abteilung Nummer' und 'BNR' (4 - bei selbst versichert oder 8 - familienversichert) vorbelegt werden, da diese Informationen in die Stammdaten des Aufenthaltes übergeben werden. Diese werden in die Stammdaten des Aufenthaltes übergeben und können dort ggf. abgeändert werden. Für die elektronische Übermittlung des Unterzeichners im Entlassungsbericht, hinterlegen Sie die entsprechenden Unterzeichner in dem Feld 'Unterzeichner 301'.
Nachfolgenden Informationen finden Sie unter §301 Konfiguration der Leistungsträger, §301 Konfiguration der Abrechnungsschlüssel und §301 Konfiguration von meldungspflichtigen Unterbrechungen.