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Berechnung des Datums im Feld 'Kostenzusage bis' bei ganztägig ambulanten Einrichtungen

In diesem Artikel werden die notwendigen Konfigurationen für die automatische Berechnung des Datums im Feld 'Kostenzusage bis' bei ganztägigen ambulanten Einrichtungen beschrieben, da die Rentenversicherungen bei ihren Bewilligungen immer von einer 7-Tage-Woche ausgehen, auch wenn die Rehabilitation nur z.B. in einer 5-Tage-Woche stattfindet. Die Krankenkassen hingegen gehen nicht von einer 7-Tage-Woche aus.

Das Datum im Feld 'Kostenzusage bis' wird in den Stammdaten auf der Karteikarte 'Maßnahme' automatisch gefüllt, wenn im Feld 'Dauer aktuell' die Behandlungstage eingegeben werden. Bei ganztägig ambulanten Einrichtungen sind hierfür aber weitere Konfigurationen notwendig.


Hierbei handelt es sich um eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anwendung.

Mit dem Eintragen der bewilligten Behandlungstage in der Akte in den Stammdaten auf der Karteikarte 'Maßnahme' in das Feld 'Dauer aktuell' (Feldname 'ZUSDAUER') rechnet PATFAK das 'Aufnahmedatum' (Feldname 'AUFNAME') plus die Anzahl der eingetragenen Tage, um das Datum im Feld 'Kostenzusage bis' (Feldname 'ZUSAGEBIS') zu ermitteln.

Bei ganztägig ambulanten Einrichtungen werden bei der automatischen Berechnung des Datums im Feld 'Kostenzusage bis' (Feldname 'ZUSAGEBIS') folgende Konfigurationen individuell berücksichtigt:

  • 'Administration - Mandanten Einstellungen - Einrichtungsdaten': dort ist als 'Art der Einrichtung' die Option 'ganztägig ambulant' zu wählen

  • 'Adressen - Leistungsträger - Statistikdaten': hier ist im Feld 'Leistungsträgerart' die zutreffende Leistungsträgerart zu hinterlegen

  • 'Kataloge - Feiertagskalender': in den jeweiligen Feiertagen ist ggf. die Option 'In der Abrechnung berücksichtigen' zu wählen

Da in ganztägig ambulanten Einrichtungen bei Aufenthalten mit Leistungsträgern, bei denen in der 'Leistungsträgerart' 'Krankenkasse' oder 'Ersatzkasse' hinterlegt ist, abweichende Regularien in der Ermittlung des Datums im Feld 'Kostenzusage bis' gelten, ist Folgendes zu beachten:

  • Wenn als 'Art der Einrichtung'  die Option 'ganztägig ambulant' festgelegt ist und bei dem zugewiesenen Leistungsträger die 'Leistungsträgerart' 'Krankenkasse' oder 'Ersatzkasse' hinterlegt ist, werden die Feiertage nicht als Behandlungstage gezählt.

  • Wenn als 'Art der Einrichtung' die Option 'ganztägig ambulant' festgelegt ist und bei dem zugewiesenen Leistungsträger weder die 'Leistungsträgerart' 'Krankenkasse' noch 'Ersatzkasse' hinterlegt ist, werden die Feiertage automatisch als Behandlungstage gezählt.

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